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PV-Info 12, Dezember 2015, Seite 5

Aus der Legistik

Monika Kunesch

Mit dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG), BGBl I 2015/113, ausgegeben am , wurden im Zuge einer Reihe von Maßnahmen zur Abwehr und Bekämpfung von Sozialbetrug die Mitteilungspflicht über Lohn- und Sozialdumping an den betroffenen Arbeitnehmer verschärft: Die Gebietskrankenkasse hat nunmehr seit den Arbeitnehmer bereits von einer erfolgten Anzeige in diesem Zusammenhang zu verständigen, und nicht erst wie bislang nach Erlassung eines Strafbescheides.

Folgende Gesetzesvorhaben der Bundesregierung werden die Personalverrechner und Arbeitsrechtsjuristen zu Jahreswechsel beschäftigen (alle mit Stand Regierungsvorlage und großteils Inkrafttreten mit ; die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten):

  • AVRAG/AngG:

    Zahlenmäßige Angabe des Grundlohns oder -gehalts auf dem Dienstzettel (dies mit Hinblick auf die neu geforderte Kalkulationsgrundlage für All-in-Bezüge);

    Erhöhung des maßgeblichen Entgelts (ohne Sonderzahlungen) im Zusammenhang mit der Vereinbarung einer Konkurrenzklausel auf das 20-Fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage;

    S. 6 Deckelung der Konventionalstrafe bei Verstoß gegen die Konkurrenzklausel mit dem 6-fachen Netto(!)-Monatsentgelt (exklusive Sonderzahlungen);

    mit Arbeitnehmern vereinbarte Kon...

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