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SWI 12, Dezember 2001, Seite 512

Konzerninterne Assistenzleistung durch die deutsche Muttergesellschaft

Unterstützt eine deutsche Muttergesellschaft die Arbeiten ihrer österreichischen Tochtergesellschaft dadurch, dass sie durch ihre Mitarbeiter Assistenzleistungen erbringt (ein Mitarbeiter übernimmt eine Betriebsleiterfunktion, ein anderer fungiert als Controller), und steht einwandfrei fest, dass die entsandten Mitarbeiter während der Entsendungszeit nicht in ein steuerliches Dienstverhältnis zur inländischen Tochtergesellschaft treten (ob dies der Fall ist, stellt eine Sachverhaltsfrage dar, die nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden kann), dann wäre die Zurverfügungstellung je eines Schreibtisches in einem Großraumbüro als Bestand einer inländischen Betriebstätte der deutschen Muttergesellschaft zu werten (vgl. EAS 1613). Dieser Bestand einer inländischen Betriebstätte hätte zur Folge, dass gemäß § 81 EStG für die deutsche Muttergesellschaft die Verpflichtung erwächst, hinsichtlich der Arbeitslöhne der beiden nach Österreich entsandten Mitarbeiter den österreichischen Lohnsteuerabzug vorzunehmen.

Wenn die der Tochtergesellschaft erbrachten Assistenzleistungen nicht den Unternehmensgegenstand der deutschen Muttergesellschaft ausmachen, dann erscheint es gerechtfertigt, in ...

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