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SWI 12, Dezember 2002, Seite 588

EuGH: Genussscheinerwerb durch Nichtgesellschafter kann der Gesellschaftsteuer unterworfen werden

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom Rs. C-138/00 Solida und Tech hatte sich der EuGH mit einer Frage betreffend die Gesellschaftsteuerpflicht beim Erwerb von Genussscheinen durch einen Nichtgesellschafter der genussscheinbegebenden Kapitalgesellschaft zu befassen. Diese Frage stellte sich in zwei Rechtsstreiten zwischen der Solida Raiffeisen Immobilien Leasing GmbH (im Folgenden kurz: Solida) sowie der Tech Gate Vienna Wissenschafts- und Technologiepark GmbH (im Folgenden kurz: Tech) einerseits und jeweils der FLD für Wien, Niederösterreich und Burgenland andererseits. Diesen Rechtsstreiten lagen folgende Sachverhalte zugrunde:

Am begab die Solida Genussscheine im Gesamtnennbetrag von 465.000 S. Diese Genussscheine, die von der Pelias Raiffeisen Immobilien Leasing GmbH (nachstehend: Pelias) erworben wurden, verbrieften einen Anspruch auf Teilnahme am laufenden Gewinn, am Vermögen, am Unternehmenswert einschließlich aller stillen Reserven und des Firmenwerts sowie am Liquidationsgewinn der Solida. Am leistete die Raiffeisen Landesbank Tirol reg Gen mbH (nachstehend: RLB), die Muttergesellschaft der Pelias, an die Solida einen Zuschuss von 92.565.000 S. Mit Bescheid vom setzte das zuständige Finanzamt ...

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