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SWI 12, Dezember 1997, Seite 530

Engagement eines österreichischen Künstlers durch eine inländische Personengesellschaft für Deutschland- und Schweizauftritte

Wird ein in Österreich ansässiger Künstler von einer (ihm nicht nahestehenden) inländischen Personengesellschaft zu Deutschland- und Schweizauftritten verpflichtet, wobei das ihm zufließende Entgelt 50% des von der Personengesellschaft aus den Auslandstourneen S. 531erzielten Reingewinnes beträgt, dann sind diese Erträge (sowie allfällige mit den genannten Auslandstourneen im Zusammenhang stehende Aufwendungen des Künstlers) in Österreich aus der Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Denn Einkünfte aus einer selbständig ausgeübten künstlerischen Tätigkeit unterliegen gemäß Art. 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland und Art. 17 Abs. 1 DBA-Schweiz in Deutschland und in der Schweiz der Besteuerung und sind - unter Progressionsvorbehalt - in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, daß weder die Schweiz noch Deutschland ihre Besteuerungsansprüche wahrgenommen haben, berechtigt Österreich grundsätzlich nicht, die Einkünfte an deren Stelle der Besteuerung zu unterziehen.

Daß die deutschen und schweizerischen Veranstalter die an die inländische Personengesellschaft fließenden Vergütungen von der Besteuerung freigestellt haben, ist abkommenskonform und gründet sich offensichtlich...

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