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ASoK 12, Dezember 2000, Seite 433

Neue Richtlinie zur Förderung von Lehrverhältnissen

Förderung nach dem Wohnsitzprinzip

Dr. Manfred Pichelmayer

Am ist die AMS-Richtlinie „Beihilfe zur Förderung von Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsausbildungsgesetz" in Kraft getreten.Rechtsgrundlage für diese Richtlinie ist § 34 Arbeitsmarktservicegesetz (AMS-G) und bezüglich der Vorlehre § 8 b Berufsausbildungsgesetz (BAG). Die Richtlinie ist von folgenden arbeitsmarktpolitischen Zielen getragen: Integration von arbeitsmarktpolitischen Problemgruppen in den Arbeitsmarkt (Vermittlungsunterstützung), Entgegenwirken von Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, qualitative Verbesserung der Lehrausbildung (zwischenbetriebliche Zusatzausbildung), Erleichterung des Antrittes bzw. des Übertrittes in einen Lehrberuf.

Art der Förderung

Die Förderung besteht in einem Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Vorlehre.

Förderbarer Personenkreis

Mädchen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil

Das sind jene Lehrberufe, bei denen der Anteil der weiblichen Lehrlinge an der Gesamtzahl der Lehrlinge im vorangegangenen Jahr unter 40% lag.

Besonders benachteiligte Lehrstellensuchende

Lehrstellensuchende, die mindestens eines der folgenden Kriterien aufweisen und somit zum Kreis der besonders benachteiligten Lehrstellensuchenden gehören, sind:

• Jugendliche mit physischer, psychischer oder geistiger Einsch...

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