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ASoK 12, November 2004, Seite 452

OGH: Kollektivvertrag / Einstufung

Ein Betriebselektriker, der die vierjährige Fachschule für Elektrotechnik und Leistungselektronik (ohne Matura) absolviert hat und umfangreiche Aufgaben im Bereich des Aufnahmeverfahrens und der Ausbildung von Lehrlingen sowie Lehr- und Prüfungstätigkeit wahrnimmt, ist Angestellter und innerhalb des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Industrie in die Gruppe Meister und in dieser in die Verwendungsgruppe M II einzustufen. - (§ 1 Abs. 1 AngG; Einstufungsordnung des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Industrie)

( 9 Ob A 24/04 a)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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