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PV-Info 12, Dezember 2022, Seite 7

Kinderbetreuungsgeld: wichtige Änderungen für junge Familien

Monika Kunesch

Angesichts der Abschaffung der kalten Progression und der Valorisierung vieler Sozialleistungen dürfen auch wichtige Neuerungen, die für junge Familien mit dem Teuerungs-Entlastungspaket Teil III, BGBl I 2022/174, ausgegeben am , auf den Weg gebracht wurden, nicht übersehen werden.

Anhebung der allgemeinen Zuverdienstgrenze

Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes nicht oder nur in geringer Höhe verdient haben, profitieren nicht von einer höheren individuellen Zuverdienstgrenze, weshalb für sie die allgemeine Zuverdienstgrenze nach § 2 Abs 1 Z 3 KBGG und § 8b Abs 2 KBGG von 16.200 € auf 18.000 € angehoben wird. Diese Eltern haben während des Bezugs von pauschalem Kinderbetreuungsgeld aus dem Kinderbetreuungsgeld-Konto die Möglichkeit, entweder den Beruf bei steigender Entlohnung beizubehalten oder mit einem höherem Arbeitszeitausmaß wieder in den Beruf einzusteigen. Die neue Zuverdienstgrenze gilt für Bezugszeiträumeab (§ 50 Abs 33 KBGG). Durch einen Initiativantrag 2980/A vom ist auch eine Anhebung der Zuverdienstgrenze zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld von 7.600 € auf 7.800 € bereits in die Wege geleitet.

Entfall der Anrechnung des Familienzeitbonus auf das Kinderbetreuungsgeld

Höchste Zeit war es mE für die Abschaffu...

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