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ASoK 12, Dezember 2012, Seite 471

Kriteriengeleitete Zuwanderung – Sprachkenntnisse

2012/09/0025.

Hinsichtlich der im Rahmen der kritieriengeleiteten Zuwanderung notwendigen Sprachkenntnisse ist ein Ausbildungsnachweis im Sinne des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) notwendig. Eine faktische Erhebung (Prüfung) der tatsächlichen Sprachkenntnisse des Antragstellers ist nicht durchzuführen.

Rubrik betreut von: Von Mag. Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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