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SWI 12, Dezember 2013, Seite 520

EuGH präzisiert Umfang des Verbraucherschutzes bei grenzüberschreitenden Käufen

Nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen kann ein Verbraucher vor den inländischen Gerichten gegen einen ausländischen Gewerbetreibenden, mit dem er einen Vertrag geschlossen hat, Klage erheben, wenn erwiesen ist, dass der Gewerbetreibende seine Tätigkeiten auf den Staat des Verbrauchers ausgerichtet hat, auch wenn das zum Ausrichten dieser Tätigkeiten eingesetzte Mittel (Internetseite) nicht für den Vertragsschluss ursächlich war (, Lokman Emrek/Vlado Sabranovic).

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