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ASoK 5, Mai 2023, Seite 179

Abfertigungsrückstellung bei Arbeitsplatzwechsel im Konzern

Eine die Abfertigungsverpflichtung übernehmende Gesellschaft ist steuerlich zur entsprechenden Aufwandsbildung im Zusammenhang mit der übernommenen Abfertigung berechtigt, zumal nach dem Gesetzeswortlaut des § 124b Z 68 lit b EStG ein Verbot der Bildung einer Abfertigungsrückstellung bloß für den Steuerpflichtigen, bei dem eine Übertragung im Sinne der lit a erfolgt ist, normiert ist ().

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