Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 12, Dezember 2022, Seite 623

EuGH: Keine Mehrwertsteuer bei der unentgeltlichen Ausgabe von Einkaufsgutscheinen an das Personal als Auszeichnung und Belohnung

Mit Urteil vom , GE Aircraft Engine Services Ltd, C-607/20, entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des First-tier Tribunal (Tax Chamber) (Gericht erster Instanz [Kammer für Steuersachen], Vereinigtes Königreich) betreffend die Auslegung von Art 26 Abs 1 lit b MwStSyst-RL. Dieses Urteil betrifft einen Rechtsstreit zwischen der GE Aircraft Engine Services Ltd (im Folgenden: GEAES) und der Steuerverwaltung des Vereinigten Königreichs wegen einer Steuernacherhebung für den Zeitraum von Dezember 2013 bis Oktober 2017 wegen nicht erklärter Ausgangsmehrwertsteuer auf den Wert von Einkaufsgutscheinen, die GEAES ihren Mitarbeitern im Rahmen eines von ihr eingerichteten Anerkennungs- und Belohnungsprogramms kostenfrei zur Verfügung gestellt hatte. GEAES ist eine Gesellschaft britischen Rechts, die zum internationalen Konzern General Electric (im Folgenden: GE-Konzern) gehört, und ist im Vereinigten Königreich im Bereich der Herstellung von Flugzeugtriebwerken tätig. Der GE-Konzern führte ein Programm mit der Bezeichnung „Above & Beyond“ („Hoch & Weit“) ein, mit dem diejenigen Mitarbeiter, die sich am meisten verdient gemacht und die besten Leistungen erbracht hatten, ausgezei...

Daten werden geladen...