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iFamZ 2, April 2023, Seite 76

Etwaige Verfassungswidrigkeit bei der Zuweisung der Obsorge für minderjährige Personen

Martin Hörschläger, Cornelia Pascher und Andreas Schmid

Das nationale Zivilrecht regelt die Zuweisung der Obsorge bei Verhinderung der Eltern in den § 178 ff und 204 ff ABGB. § 178 Abs 1 ABGB normiert, dass in diesen Fällen primär Groß- oder Pflegeeltern(-teile) mit der Obsorge zu betrauen sind. Erst bei Verhinderung oder mangelnder Eignung soll auf andere geeignete Personen zurückgegriffen werden. Die Praxis hat bereits gezeigt, dass diese Regelung nicht immer geeignet ist, adäquate Lösungen für betroffene Kinder zu finden. Die rezente Entscheidung 2 Ob 42/22y spiegelt die Insuffizienz der genannten Norm wider, weshalb der OGH nun beim VfGH die Aufhebung von Bestimmungen des ABGB zur Zuweisung der Obsorge bei Verhinderung der Eltern beantragt hat. Dieser Beitrag beleuchtet die konkrete Entscheidung, die geltende Gesetzeslage mitsamt den sich ergebenden Problemen und liefert einen Ausblick sowie Lösungsansätze.

I. Ausgangsfall

Im gegenständlichen Fall wurde den Eltern die Obsorge aufgrund prekärer Familienverhältnisse entzogen. Daher beantragte der KJHT, die Obsorge hinsichtlich eines Kindes einem Pflegeelternpaar zuzuweisen. Neben den ausgewählten und grundsätzlich geeigneten Pflegeeltern standen jedoch auch Urgroßeltern zur Verfügung, die sich ebenfalls zur Ausü...

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