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AR aktuell 6, Dezember 2020, Seite 36

Zur Bestellung des sachverständigen Prüfers beim Squeeze-out

Michael Barnert

Ludwig Hartenau und Thomas Mollnhuber untersuchen in ihrem Beitrag in RdW 2020, 602 die Voraussetzungen für die Bestellung eines sachverständigen Prüfers beim Squeezeout. Entscheidend für die termingerechte Abwicklung von Squeeze-out Verfahren sei der Zeitpunkt der Bestellung des sachverständigen Prüfers.

Eingangs halten die Autoren fest, dass die Hauptversammlung einer AG oder die Generalversammlung einer GmbH nach dem GesAusG auf Verlangen des Hauptgesellschafters die Übertragung der Anteile der übrigen Gesellschafter auf den Hauptgesellschafter gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen könne. Die Barabfindung werde üblicherweise auf Basis eines Bewertungsgutachtens vom Hauptgesellschafter und dem Geschäftsführungsorgan der Kapitalgesellschaft gemeinsam festgelegt. Der Hauptgesellschafter und das Geschäftsführungsorgan der Kapitalgesellschaft hätten gemäß § 3 Abs 1 GesAusG einen gemeinsamen Bericht aufzustellen, in dem sowohl die Voraussetzungen des Ausschlusses dargelegt als auch die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden. Die Richtigkeit dieses Berichts und die Angemessenheit der Barabfindung seien gemäß § 3 Abs 2 GesAusG von einem sachv...

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