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SWI 12, Dezember 2011, Seite 515

Vergleichbarkeit der britischen Körperschaftsbesteuerung im Fall des Group Relief

Hält eine österreichische Kapitalgesellschaft (die ihrerseits über eine luxemburgische Holdinggesellschaft von einer britischen Konzernmuttergesellschaft gehalten wird) eine 100%ige Beteiligung an einer britischen Kapitalgesellschaft mit passivem Unternehmensschwerpunkt und werden dieser britischen Kapitalgesellschaft in Großbritannien fremdübliche Zinseneinkünfte zugerechnet, die dem 26%igen britischen Körperschaftsteuersatz unterworfen werden, wird dadurch kein Methodenwechsel nach § 10 Abs. 4 KStG ausgelöst, weil das Einkommen der britischen Tochtergesellschaft infolge des 15 % übersteigenden britischen Steuersatzes gemäß § 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 295/2004 einer „vergleichbaren“ Körperschaftsteuer unterliegt.

Nimmt die genannte britische Tochtergesellschaft am britischen Group-Relief-System teil, bei dem eine Saldierung ihres positiven Einkommens mit den Verlusten anderer britischer Konzerngesellschaften ermöglicht wird, dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass auch hierdurch nicht die Bedingungen für den Methodenwechsel verwirklicht werden.

Hierfür spricht vor allem der Umstand, dass andernfalls der Effekt einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung eintreten würde, weil durch die Verre...

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