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SWI 12, Dezember 2010, Seite 574

Zollrecht: Neue Ursprungsregeln gelten ab Anfang 2011

Die Europäische Kommission hat am eine Verordnung verabschiedet, mit der die Ursprungsregeln im Rahmen der Präferenzhandelsregelungen geändert werden. Damit sollen die Regeln und Verfahren für Entwicklungsländer, die Zugang zu den Präferenzhandelsregelungen der EU anstreben, gelockert und vereinfacht werden, während gleichzeitig die erforderlichen Kontrollen zur Betrugsvermeidung sichergestellt werden. Mit den neuen Regeln werden u. a. die Besonderheiten der einzelnen Produktionssektoren und spezifische Be- und Verarbeitungsanforderungen berücksichtigt. Zusätzlich dazu sind Sonderregelungen für die am wenigsten entwickelten Länder vorgesehen, aufgrund deren diese Länder die Ursprungseigenschaft für weitaus mehr Waren, die auf ihrem Staatsgebiet be- oder verarbeitet werden, beantragen können, auch wenn die Vormaterialien nicht von dort stammen. Zudem ist ein neues Verfahren zum Nachweis der Ursprungseigenschaft vorgesehen, das den Wirtschaftsbeteiligten größere Verantwortung zuweist. Ab 2017 soll an die Stelle des derzeitigen Systems der Ursprungsbescheinigung durch die Behörden der Drittländer ein System von Ursprungserklärungen treten, die direkt von den elektronisch registrierte...

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