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SWI 12, Dezember 2009, Seite 606

EuGH: Vorsteuerabzug für fiktiv im Ausland erbrachte Dienstleistungen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom , Rs. C-377/08, EGN, hatte sich der EuGH mit der in Art. 17 Abs. 3 lit. a der 6. MwSt-RL geregelten Erstattung von Vorsteuern für im Ausland ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeiten zu beschäftigen. Die Auslegungsfrage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der EGN BV – Filiale Italiana (im Folgenden: EGN) und der Agenzia delle Entrate – Ufficio di Roma 2 (Agentur Einnahmen – Amt Rom 2, im Folgenden: Agenzia) wegen der Weigerung Letzterer, den Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit im Jahr 1999 erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen zuzulassen.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: EGN ist die italienische Tochtergesellschaft der EGN – Equant Global Network BV, einer Gesellschaft niederländischen Rechts, die von der Société Internationale de Télécommunications Aéronautiques beherrscht wird, die ihrerseits eine Genossenschaft belgischen Rechts ist, die 1949 von elf Luftfahrtgesellschaften gegründet wurde, um ein speziell für den Luftverkehr bestimmtes Telekommunikationssystem zu errichten. Im Jahr 1999 erbrachte EGN Telekommunikationsdienstleistungen an die Ensys Ltd, eine in Irland ansässige und dort mehrwertsteuerpflichtige Gesellschaft, di...

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