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SWI 12, Dezember 2009, Seite 571

Gewinnausschüttung an eine deutschen natürlichen Personen gehörende deutsche Holdinggesellschaft

Beziehen in Deutschland ansässige natürliche Personen Gewinnausschüttungen einer österreichischen GmbH, unterliegen diese Ausschüttungen gem. Art. 10 DBA Deutschland einer 15%igen österreichischen Quellenbesteuerung (Kapitalertragsteuer). Wird zwischen diese deutschen Investoren und die österreichische GmbH eine deutsche Holdinggesellschaft „zwischengeschoben“, dann kann damit auf der Grundlage von § 94a EStG eine Herabsetzung der österreichischen Quellenbesteuerung auf null erwirkt werden. Handelt es sich allerdings bei dieser deutschen Holdinggesellschaft um eine funktionslose Briefkastengesellschaft, deren einziges Ziel die Vermeidung der österreichischen Quellenbesteuerung ist, dann könnte eine solche rein künstliche Gestaltung nicht bewirken, dass die österreichischen GmbH-Gewinnausschüttungen dieser Briefkastengesellschaft zuzurechnen sind; vielmehr sind sie im „Durchgriff“ durch diese Gesellschaft den dahinterstehenden Investoren zuzurechnen.

Ob es sich bei der deutschen Holdinggesellschaft um eine solche funktionslose Briefkastengesellschaft handelt, die einen „Durchgriff“ auf die dahinterstehenden Gesellschafter erfordert oder ob sie eine steuerlich wirksame Abschirmwirkung gegen einen solchen Durchgriff e...

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