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SWI 12, Dezember 2007, Seite 600

Konzern-Arbeitskräfteüberlassung von Deutschland nach Österreich

(BMF) – Wird ein in Deutschland ansässiger Dienstnehmer der deutschen Konzernmutter an die österreichische Konzerntochtergesellschaft als Account Marketing Manager überlassen, wobei die Aufenthalte in Österreich 183 Tage jährlich nicht überschreiten, wird nach der derzeitigen Verwaltungspraxis auf der Grundlage von Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland von einer Zuweisung des Besteuerungsrechts an Deutschland ausgegangen, wenn die deutsche Gesellschaft weiterhin der Arbeitgeber bleibt; und zwar nicht nur hinsichtlich der zu 65 % auf deutschem Staatsgebiet im Büro der Münchner Konzernmutter ausgeübten Tätigkeit, sondern auch in Bezug auf die zu 35 % in den Schauräumen der österreichischen Tochtergesellschaft geleisteten Arbeiten.

Allerdings unterliegt die deutsche Konzernmuttergesellschaft nach österreichischem innerstaatlichen Recht mit der bezogenen Arbeitskräftegestellungsvergütung der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG. Diese Abzugsbesteuerung kann zwar unter Berufung auf Art. 7 DBA-Deutschland vermieden werden, doch ist hierfür erforderlich, dass der österreichischen Tochtergesellschaft ein von der deutschen Steuerverwaltung bestätigter Vordruck ZS-QU2 vorliegt (Hinweis auf die DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92...

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