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PV-Info 12, Dezember 2019, Seite 14

Pauschale Nachforderung von Lohnsteuer im Haftungswege

Michael Seebacher

Wird im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung die Nachforderung der Lohnsteuer gemäß § 86 Abs 2 EStG in einem Pauschbetrag vorgenommen, ohne dass die namentlich bekannten Arbeitnehmer, die die strittigen Lohnzahlungen erhalten haben, und die auf diese Zahlungen jeweils entfallende Lohnsteuer im Haftungsbescheid angeführt werden, steht dies einer meritorischen Entscheidung durch das BFG über die gegen den Haftungsbescheid erhobene Beschwerde nicht entgegen ().

Sachverhalt

Bei einer Arbeitgeberin (Krankenhaus) fand eine GPLA statt, in deren Zuge Feststellungen über pauschale Nachforderungen an Lohnsteuer getroffen wurden, für die die Arbeitgeberin zur Haftung herangezogen wurde. Die Berechnung der Lohnsteuer erfolgte in der Weise, dass zwei Gruppen von Arbeitnehmern gebildet und deren Lohnsteuerbemessungsgrundlagen jeweils gesammelt ermittelt wurden. Die daraus resultierenden Bemessungsgrundlagen wurden sodann mit einem Durchschnittssteuersatz von 35 % bzw 25,9 % der Lohnsteuer unterworfen.

Dagegen erhob die Arbeitgeberin ein Rechtsmittel und führte aus, dass es sich in einer Vielzahl von Fällen um Zahlungen von Vereinen oder Gesellschaften handelte, die in keinem Zusammenhan...

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