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SWI 12, Dezember 2006, Seite 584

Haftung für Quellensteuerabzug und Gemeinschaftsrecht

Gerald Toifl

Der EuGH hatte in seinem Urteil vom , Rs. C-290/04, Scorpio, Gelegenheit, zur Frage der EG-Rechtskonformität des Haftungsverfahrens für beschränkt Steuerpflichtige Stellung zu nehmen. Der EuGH hält dazu fest, dass sowohl die Inanspruchnahme des Vergütungsschuldners für die Vornahme des Steuerabzugs als auch seine drohende Haftung als Beschränkung der durch Art. 49 EG geschützten "passiven" Dienstleistungsfreiheit anzusehen sind. Cordewener/Grams/Molenaar (IStR 2006, 739 ff.) gehen insbesondere auf die Frage ein, ob diese Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit gerechtfertigt werden kann. Der EuGH hat nämlich in seinem Urteil die Benachteiligung grenzüberschreitender Leistungen im konkreten Fall für gerechtfertigt angesehen, da Steuerabzug und Haftung in verhältnismäßiger Weise die "Effizienz der Beitreibung der Einkommensteuer" gewährleisten. Allerdings war im Streitjahr 1993 eine grenzüberschreitende Steuerbeitreibung (noch) nicht möglich, da weder eine Gemeinschaftsrichtlinie existierte noch im konkreten Ausgangsfall ein bilaterales Amtshilfeabkommen anzuwenden war. Vor diesem Hintergrund sollte dem Urteil des EuGH in der Rs. Scorpio keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeu...

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