Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 4, April 2023, Seite 4

Zweifelsfragen zur Sachbezugswerteverordnung – Laden von Elektroautos

Monika Kunesch

Die letzte Änderung der SachbezugswerteVO, BGBl I 2022/504, (siehe Artner, Erweiterung der Begünstigungen von E-Mobilität durch eine Änderung der SachbezugswerteVO, PV-Info 1/2023, Seite 6 ff), lässt in der Praxis noch immer viele Fragen offen. Nach einer ersten Anfragebeantwortung vom (siehe Seebacher, Überlassung von Dienstfahrrädern – Klärung weiterer lohnsteuerlicher Fragen durch das BMF, PV-Info 3/2023, Seite 6 ff) hat das BMF in einer weiteren Anfragebeantwortung am zu Zweifelsfragen zur SachbezugswerteVO Stellung genommen; dieses Mal zum Laden von Elektroautos.

Bezugsumwandlung

Frage 1: Wirkt sich eine Bezugsumwandlung nur dann auf die Bemessungsgrundlage aus, wenn sich die Verminderung des überkollektivvertraglichen Entgelts auch auf sonstige Ansprüche (zB Sonderzahlungen, Urlaubsentgelt, Krankenentgelt, Mehrarbeits- bzw Überstundenentlohnung, Ist-Lohnerhöhung) auswirkt?

Durch die SachbezugswerteVO wird für (Elektro-)Fahrräder und CO2-emissionsfreie Kraftfahrzeuge festgehalten, dass ein Sachbezugswert von null auch dann angesetzt werden kann, wenn Bruttobezügebefristet oder unbefristet im Rahmen einer Gehaltsumwandlung umgewandelt werden. Entscheidend ist, dass ein bisher v...

Daten werden geladen...