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SWI 12, Dezember 2000, Seite 585

Rat: Annahme einer Richtlinie zur Vereinfachung der Vorschriften über die umsatzsteuerliche Vertretung

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Die Europäische Kommission (vgl. IP/00/1168) begrüßt die Annahme einer Richtlinie durch den Rat der Finanzminister, nach der Wirtschaftsbeteiligte aus der EU ab nicht mehr verpflichtet sind, in Mitgliedstaaten, in denen sie nicht niedergelassen sind, für umsatzsteuerliche Zwecke einen Steuervertreter zu bestellen.

S. 586Dieses äußerst aufwendige und kostenintensive Erfordernis war im Rahmen der von Mai bis Oktober 1997 durchgeführten SLIM-Initiative (Vereinfachung der Vorschriften im Binnenmarkt) von Wirtschaftsvertretern sehr kritisiert worden. Die nunmehr angenommene Richtlinie stellt die erste Vereinfachungsmaßnahme dar, die auf diese Initiative zurückgeht. Die Richtlinie sieht insbesondere Folgendes vor:

EU-Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat steuerbare Tätigkeiten ausüben, sind künftig nicht mehr verpflichtet, dort einen Steuervertreter oder einen steuerlichen Beauftragten zu bestellen, können dies aber weiterhin tun. Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass bei Geschäftsbeziehungen zwischen Steuerpflichtigen die Umsatzsteuer vom Empfänger einer Lieferung geschuldet wird (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft).

Demgegenüber wird derzeit die Umsatzsteuer grundsätzlich von de...

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