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SWI 12, Dezember 1999, Seite 516

Vergleichbarkeit eines "Free Zone Establishment" in Dubai mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft

Eine ausländische Gesellschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler, KStG 1988 (Anm. 24 zu § 10 KStG):

– eigene Rechtspersönlichkeit,

– starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital,

– Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital,

– Haftungsbeschränkung,

– Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung.

Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutächtlichen Untersuchung unter Anschluß der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften S. 517und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, daß im Fall eines in Dubai errichteten „Free Zone Establishment" (FZE) diese Vergleichbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, dann liegen zur Zeit im allgemeinen keine Gründe vor, im Rahmen des EAS-Verfahrens diesem Untersuchungsergebnis zu widersprechen.

Die Aussage in Punkt 1.2 des Merkblattes über die Errichtung von FZE, wonach es sich bei der FZE nicht um eine „company", sondern um ein „establishment" handelt, steht dem Beurteilu...

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