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SWI 12, Dezember 1998, Seite 591

Betriebstättendiskriminierung

Gerald Toifl

Beim EuGH ist zur Zeit die Rs. C-307/97, Saint Gobain, anhängig, in der es um die Frage geht, ob Ungleichbehandlungen von deutschen Betriebstätten eines französischen Unternehmens im Vergleich zu in Deutschland ansässigen Unternehmen mit den EG-rechtlichen Grundfreiheiten in Einklang stehen (vgl. dazu bereits Jann in Gassner/M. Lang/Lechner [Hrsg.], Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Recht, 1996, 43 ff.). Lausterer (EC Tax Journal 1998, 35 ff.) gibt einen Überblick über die dem EuGH vom FG Köln zur Entscheidung vorgelegten Rechtsfragen. Er kommt zu dem Ergebnis, daß einige Vorschriften des deutschen Steuerrechts gegen die EG-rechtlichen Grundfreiheiten verstoßen. Der Entscheidung des EuGH in der Rs. Saint Gobain wird allerdings auch insofern allgemeine Bedeutung für die Anwendung der EG-rechtlichen Grundfreiheiten zukommen, als der Gerichtshof auch zu der Frage Stellung nehmen muß, wie der Vergleich zwischen dem in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen französischen Unternehmen Saint Gobain und einem in Deutschland ansässigen Unternehmen vorzunehmen ist. Nach deutschem innerstaatlichem Recht wird nämlich für ausländische Dividendeneinkünfte eine indirekte Steueranrechnung gewährt...

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