Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 5, Mai 2023, Seite 290

Strukturelle Vollzugsdefizite bei internationalen Sachverhalten

Hey (StuW 2023, 55 ff) legt eingangs dar, dass steuerliche Belastungsgleichheit erst dann verwirklicht sei, wenn gleichheitssatzkonforme Steuergesetze auch gleichheitssatzkonform vollzogen werden. Lange schien es auch in Deutschland unmöglich, Vollzugsdefizite aufzugreifen: Der zu Unrecht nicht besteuerte Steuerpflichtige klagte nicht; dem gesetzestreuen Steuerpflichtigen fehlte die Beschwer hinsichtlich der rechtswidrigen Nichtbesteuerung der anderen. Mit Urteil vom , 2 BvL 1493/89, habe das BVerfG das Dilemma aber mit der Figur des „strukturellen Vollzugsdefizits“ aufgelöst. Rechtsfolge sei die Verfassungswidrigkeit des defizitär vollzogenen materiellen Steuertatbestands. Darauf aufbauend arbeitet Hey heraus, dass die Figur des strukturellen Vollzugsdefizits mittlerweile weiterhin anerkannt sei, das BVerfG allerdings wiederholt die Voraussetzungen verneint habe (zuletzt BVerfG , 1 BvR 2868/15). Hey sieht demgegenüber insbesondere bei internationalen Sachverhalten Zweifel der Vollzugstauglichkeit angesichts der territorial begrenzten Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung ...
Daten werden geladen...