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GesRZ 6, Dezember 2011, Seite 332

Grundbuchs-Novelle 2012

Bereits mit der Grundbuchs-Novelle 2008 wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Umstellung der alten Grundstücksdatenbank auf eine neue Datenbank, die „GDB-neu“, geschaffen. So können – obwohl die endgültige Umstellung auf die „GDB-neu“ noch nicht erfolgt ist – bereits seit im Grundbuchsverfahren Eingaben und Beilagen im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) eingebracht werden. Mit dem Entwurf eines Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Baurechtsgesetz, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002 und das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz geändert werden (Grundbuchs-Novelle 2012 – GB-Nov 2012), sollen nunmehr ein verstärkter IT-Einsatz im Grundbuchsverfahren erzielt und einzelne, bisher umstrittene, grundbuchsrechtliche Fragen gelöst werden. So etwa die Anmerkung der Rangordnung, die bisher von der Antragstellung im ERV ausgeschlossen war.

Weiters sollen ua folgende Bereiche einer Lösung zugeführt werden:

  • Klarstellungen beim Verbesserungsauftrag im Grundbuchsverfahren sowie bei der Kumulierung;

  • Einschränkung der Kumulierungsmöglichkeit bei Liegenschaften, an denen Wohnungseigentum begründet ist;

  • Möglichkeit...

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