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GesRZ 6, Dezember 2009, Seite 316

Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010

Das BMJ hat am einen Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Rechungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 – RÄG 2010) zur Begutachtung versandt. Mit dem Entwurf sollen Verwaltungskosten für Unternehmen reduziert sowie moderne Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Novellierungsvorschläge gehen primär auf die Arbeiten des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) zurück, das in einer Arbeitsgruppe Vorschläge zur „Modernisierung und Vereinheitlichung der Rechnungslegung“ erarbeitet hat.

Der Gesetzesentwurf sieht ua die Anhebung des für die Rechnungslegungspflicht maßgeblichen Schwellenwerts vor. So sollen Unternehmen erst ab Umsatzerlösen von über 700.000 Euro (derzeit 400.000 Euro) buchführungs- und bilanzierungspflichtig werden. Weiters ist die Beseitigung diverser Bewertungswahlrechte in Angleichung an die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften, mit der eine Verbesserung der Informationsfunktion des unternehmensrechtlichen Jahres- und Konzernabschlusses einhergehen soll, geplant. Schließlich soll die erfolgte Änderung der Richtlinie 83/349/EWG des Rates vom über den konsolidierten Abschluss ih...

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