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GesRZ 6, Dezember 2008, Seite 328

Deutschland: Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Am hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (2007/36/EG) beschlossen. Zur Bekämpfung missbräuchlicher Aktionärsklagen wird das Freigabeverfahren, welches bereits durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und zur Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) eingeführt wurde, präzisiert und ergänzt. Weiters soll die Stimmabgabe und dadurch die grenzüberschreitende Ausübung von Aktionärsrechten erleichtert werden. So können ua künftig Aktiengesellschaften bei der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung moderne Medien in weitaus größerem Umfang nutzen und ihren Aktionären in der Satzung das Recht einräumen, sich zur Hauptversammlung online zuzuschalten. Weiters erhalten Aktionäre die Möglichkeit, von ihrem Stimmrecht per Briefwahl Gebrauch zu machen, wenn die Satzung der Gesellschaft dies vorsieht. Zudem wird das Depotstimmrecht der Banken grundlegend dereguliert und flexibilisiert. Schließlich soll die Kapitalaufbringung von Aktiengesellschaften vereinfacht werden und so den Verwaltungsaufwand bei den Gesellschaften verringern.

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