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GesRZ 6, Dezember 2008, Seite 327

Stabilisierung der Finanzmärkte

In Anbetracht der internationalen Finanzkrise hat der nationale Gesetzgeber zur Stabilisierung der Finanzmärkte mit der Verlautbarung eines Artikelgesetzes in BGBl I 2008/136 am reagiert. Durch das Artikelgesetz werden folgende Gesetze erlassen: das Bundesgesetz zur Stärkung des Interbankmarktes (Interbankmarktstärkungsgesetz – IBSG) und das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz – FinStaG). Folgende Gesetze werden geändert: ÖIAG-Gesetz 2000, BWG, BörseG, FMABG, Bundesfinanzgesetz 2008.

Mit dem IBSG soll der Interbankmarkt wieder belebt werden, indem eine eigene Gesellschaft als „Clearingstelle“ eingerichtet wird, über die der Interbankmarkt abgewickelt werden kann.

Das FinStaG gewährt dem BMF ua die Möglichkeit die Übernahme von Haftungen für Verbindlichkeiten eines Rechtsträgers oder gegenüber einem Rechtsträger abzugeben. Zudem kann der BMF Darlehen gewähren sowie Eigenmittel an Kreditinstitute gem §§ 23, 24 BWG zuführen.

Am wurde die FIMBAG (Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes) als 10%ige Tochtergesellschaft der ÖIAG gegründet. Die FIMBAG ist zur Durchführung von Maßnahmen zur Kapital...

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