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GesRZ 6, Dezember 2007, Seite 440

GmbH

GmbH: Haftung des Geschäftsführers für nicht entrichtete Abgaben; die Betrauung eines Steuerberaters bzw Rechtsanwalts mit der Entrichtung der Lohnabgaben durch den Geschäftsführer kann den Geschäftsführer entschuldigen, wenn er selbst dem Steuerberater (Rechtsanwalt) gegenüber seine Informationspflicht nicht vernachlässigt.

§ 9 Abs 1 und §§ 80 ff BAO

Erkenntnis: Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes.

Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:

Nach herrschender Rspr entbindet die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter nach § 80 BAO den Vertreter von seinen Pflichten nicht. Sie kann ihn allerdings entschuldigen, wenn er im Haftungsverfahren Sachverhalte vorträgt, aus denen sich ableiten lässt, dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte vorgetragen und sich von diesem über die vermeintliche Rechtsrichtigkeit der eingeschlagenen Vorgangsweise informieren hat lassen, ohne dass zu einem allfälligen Fehler des Steuerberaters hinzutretende oder von einem solchen Fehler unabhängige eigene Fehlhandlungen des Vertreters nach § 80 Abs 1 BAO vorgelegen wären (...

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