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GesRZ 6, Dezember 2007, Seite 363

Finanzmarktaufsichtsreform

Mit der Finanzmarktaufsichtsreform 2007 wird die Stärkung des österreichischen Finanzplatzes durch eine wirksame, effiziente Finanzmarktaufsicht fortgesetzt. Die Berücksichtigung der makroökonomischen Aspekte, insb der Finanzmarktstabilität, steht im Vordergrund. Damit ist auch eine verstärkte Einbindung der OeNB in die Aufsichtsaufgaben verbunden. Ein Hauptgesichtspunkt der Reformüberlegungen ist die Vermeidung von Schnittstellenproblemen und Doppelgleisigkeiten bei FMA und OeNB im Rahmen der Bankaufsicht: Der Status der FMA als unabhängige Allfinanzaufsicht wird beibehalten, es soll aber eine größtmögliche Synergienutzung zwischen FMA und OeNB bewirkt werden. Der Ministerrat hat am die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Nationalbankgesetz 1984 und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (313 BlgNR 23. GP), beschlossen. Die parlamentarische Behandlung im Finanzausschuss des Nationalrats ist für Ende November 2007 geplant; das In-Kraft-Treten der Reform ist mit vorgesehen. Die Regierungsvorlage ist samt Erläuterungen im Internet abrufbar unter https://www.bmf.gv.a...

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