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ASoK 12, Dezember 2023, Seite 466

Pflegegeld für Vertriebene aus dem ukrainischen Kriegsgebiet

Personen, die vorübergehenden Schutz nach der Massenzustrom-Richtlinie genießen, zählen zu dem gemäß § 3a Abs 2 Z 1 BPGG erfassten Personenkreis und haben daher bei Erfüllung der übrigen Anspruchsvoraussetzungen einen Anspruch auf Pflegegeld. – (§ 3a Abs 3 Z 1 BPGG; Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden S. 467Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten, ABl L 212 vom , S 12, kurz: Massenzustrom-Richtlinie)

„1.1. bis 1.3. ...

2.1. Die Massenzustrom-Richtlinie verfolgt das Ziel, Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes in Fällen eines Massenzustroms von Vertriebenen aus Drittländern, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, festzulegen und eine ausgewogene Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten zu fördern (Art 1 der Massenzustrom-Richtlinie; vgl allgemein zur Massenzustrom-Richtlinie Feik, Die Ukraine-Vertriebenen-Verordnung, FABL 2022, 1 [7 ff]).

Kern der Massenzus...

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