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ASoK 11, November 2023, Seite 419

Insolvenz-Entgeltsicherung im internationalen Kontext

, IEF Service; .

S. 420Hinsichtlich der Insolvenz-Entgeltsicherung ist aus unionsrechtlicher Sicht – ungeachtet dessen, dass § 1 Abs 1 IESG an der ASVG-Regelung zur Beschäftigung im Inland anknüpft – nicht die Verordnung (EG) Nr 883/2004, sondern die Richtlinie 2008/94/EG maßgeblich.

Im Rahmen der Vorschriften für grenzüberschreitende Fälle regelt Art 9 Abs 1 dieser Richtlinie, dass bei einem Unternehmen, das im Hoheitsgebiet mindestens zweier Mitgliedstaaten tätig ist, die Einrichtung desjenigen Mitgliedstaates für die Befriedigung der Ansprüche zuständig ist, in dessen Hoheitsgebiet der betreffende Arbeitnehmer seine Arbeit gewöhnlich verrichtet hat.

Nach dem angeführten EuGH-Urteil setzt die Tätigkeit eines zahlungsunfähigen Arbeitgebers in einem (zweiten) Mitgliedstaat voraus, dass er dort über eine feste wirtschaftliche Präsenz verfügt. Wenn ein leitender Angestellter eines österreichischen Unternehmens, dessen Arbeitsschwerpunkt sich im Inland befindet, die Hälfte seiner Arbeitsleistung von seinem Homeoffice in Deutschland aus erbringt, vermittelt dies dem Arbeitgeber allerdings keine dauerhafte Präsenz in einem zweiten Mitgliedstaat. Dies gilt s...

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