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ASoK 9, September 2023, Seite 345

Vom Bundeseinigungsamt festgesetzte Lehrlingseinkommen für Druckerlehrlinge

Gültig ab 1. 7. 2023

Manfred Pichelmayer

In den meisten Branchen wird das Lehrlingseinkommen (vormals: Lehrlingsentschädigung) durch Kollektivvertrag geregelt. Gibt es keinen Kollektivvertrag, kann das Bundeseinigungsamt beim BMAW ein Lehrlingseinkommen festsetzen. Es ist ein Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft erforderlich. Das Bundeseinigungsamt hat kürzlich die Lehrlingseinkommen sowohl für gewerbliche Lehrlinge als auch für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern festgesetzt.

1. Gewerbliche Lehrlinge (BGBl II 2023/236)

Die Lehrlingsentschädigung für gewerbliche Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern hat folgenden Geltungsbereich:

  • Räumlicher Geltungsbereich: Das Gebiet der Republik Österreich.

  • Fachlicher Geltungsbereich: Unternehmen, die das Gewerbe der Drucker und Druckformenherstellung betreiben.

  • Persönlicher Geltungsbereich: Gewerbliche Lehrlinge im Sinne des BAG, die insbesondere in den Lehrberufen Applikationsentwicklung – Coding, Buchbindetechniker und Postpresstechnologe/Buchbindetechnikerin und Postpresstechnologin, Drucktechnik, Druckvorstufentechnik, Reprografie sowie Medienfachmann/Medienfachfrau ausgebildet und im Rahmen dieser Ausbildung verwendet werden und die be...

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