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IRZ 12, Dezember 2014, Seite 464

Erstanwendungsregeln des IFRS 15 machen den Standard bereits ab 2015 relevant

Christian Thurow

Im Mai 2014 wurde der Standard IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers vom IASB veröffentlicht. Obwohl eine Anwendung erst für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen, verpflichtend vorgeschrieben ist, sind Unternehmen gut beraten, bereits ab dem bestimmte Umsätze nach den neuen Regelungen aufzuzeichnen. Andernfalls droht ein erhöhter Aufwand bei der Umstellung.

Mithilfe des IFRS 15 wird die Erfassung von Umsatzerlösen vollständig neu geregelt. So ersetzt der IFRS 15 u.a. die bisher einschlägigen Standards IAS 11 Construction Contracts und IAS 18 Revenue. IFRS 15 wurde vom IASB gemeinsam mit dem amerikanischen FASB entwickelt. In den US-GAAP sind die neuen Regelungen als Topic 606 erfasst. IFRS 15 und Topic 606 sind im Wesentlichen inhaltsgleich, doch gibt es einige kleinere Unterschiede. In beiden Rechnungslegungssystemen ist der neue Standard verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem (bzw. nach US-GAAP) beginnen. Während nach IFRS 15.C1 eine vorzeitige Anwendung erlaubt ist, ist diese nach US-GAAP ausgeschlossen. Für die Erstanwendung des IFRS 15 stehen gem. IFRS 15.C3 zwei verschiedene Methoden zur Auswahl ...

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