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IRZ 12, Dezember 2014, Seite 457

Umsatzerfassung – Bestimmung von Auftraggeber (Prinzipal) und Vermittler (Agent)

Der Fall – die Lösung

Kati Beiersdorf und Martin Schmidt

Einleitung

Die Umsatzerlöse sind eine zentrale Größe im Jahresabschluss. Die Umsatzerfassung ist in IAS 18.8 dahingehend normiert, dass Bruttozuflüsse wirtschaftlichen Nutzens aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die ein Unternehmen für eigene Rechnung erhalten hat oder beanspruchen kann, als Umsatzerlöse zu erfassen sind. Dagegen entfalten Beträge, die im Interesse Dritter eingezogen werden, keinen wirtschaftlichen Nutzen für das einziehende Unternehmen und sind daher nicht als Umsatzerlöse zu erfassen. IAS 18.8 verwendet für die beiden unterschiedlichen Rollen, in denen das Unternehmen handeln kann, die Begriffe Prinzipal (Handeln auf eigene Rechnung; in der deutschsprachigen Fassung „Auftraggeber”) und Agent (Handeln im Interesse Dritter; in der deutschsprachigen Fassung „Vermittler”). Indikatoren, die für die Unterscheidung herangezogen werden können, werden standardbegleitend in IAS 18.IE21 (Illustrative Examples) dargestellt. Insbesondere bei komplexen Transaktionen weisen diese Indikatoren nicht notwendigerweise übereinstimmend auf eine Rolle (Prinzipal oder Agent) hin, sodass eine Gewichtung der Indikatoren zur Gewinnung eines Gesamtbildes erforderlich ist.

Im vorliegende...

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