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IRZ 4, April 2023, Seite 193

Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß EU-Taxonomie-VO am Beispiel der Erstberichterstattungen der DAX-Gesellschaften – ein Kommunikationsinstrument mit Positionierungsmöglichkeiten für Unternehmen mit Wirtschaftsambitionen in der Europäischen Union

Jenny Karth und Dirk Hachmeister

Bei der externen Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2022 ist zum zweiten Mal die Verordnung (EU) 2020/852 vom – allerdings mit erweitertem Berichtsumfang – über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (EU-Taxonomie-VO) anzuwenden. Die retrospektive Analyse der Erstberichterstattungen der DAX-Gesellschaften für das Geschäftsjahr 2021 macht transparent, wie sich Anwender bei der Eigendarstellung gegenüber potenziellen Investoren durch die Wahl eines passenden Kommunikationsansatzes bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung positionieren.

1. Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß EU-Taxonomie-VO

Die EU will bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität erreichen. Ein zentraler Aspekt dabei ist die Finanzierung. Nach Schätzungen der Weltbank seien für die Transformation hin zu einer nachhaltigen Energiewirtschaft Gesamtinvestitionen in Höhe von vier Billionen USD bis zum Jahr 2030 notwendig. Dies entspreche im Zeitraum von 2020 bis 2030 durchschnittlich 2,7 Billionen USD pro Jahr. Gemäß dem SDG 7 Tracking Report 2022 entstehe zur Erreichung der Ziele des Green Deals ein Bedarf an zusätzlichen jährlichen Investitionen in Höhe von...

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