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ASoK 12, Dezember 2010, Seite 470

Bewertung von geringfügigen Tätigkeiten während der zu 100 % entlohnten Arbeitsbereitschaft

Eine zweckorientierte und Interessen ausgleichende Auslegung des Kollektivvertrages Tyrolean Airways – kaufmännisch technisches Personal – Bordpersonal kann dazu führen, dass die zu 100 % angerechneten und entlohnten Bereitschaftszeiten am Flughafen grundsätzlich für eine S. 471 der Dienstpflicht entsprechende Tätigkeit, wie etwa die jährliche Revision der Checkliste durch Austausch von losen Blättern, herangezogen werden müssen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn solche Bereitschaftszeiten so fallen, dass die jährliche Revision der Checkliste ohne Beeinträchtigung der Aktualität während eines solchen Bereitschaftsdienstes durchgeführt werden konnte bzw. für die Zukunft betrachtet i. d. R. auch durchgeführt werden kann. – (§ 32 des Kollektivvertrages Tyrolean Airways – kaufmännisch technisches Personal – Bordpersonal; § 3 AZG)

„Zu den Tätigkeiten der Piloten gehört es auch, die für den Dienst erforderlichen Handbücher ... für den laufenden Betrieb ständig aktuell zu halten, was im Betrieb der Beklagten als ‚Revision’ bezeichnet wird. Bei diesen Revisionen sind im Lose-Blatt-System herausgegebene Ordner zu aktualisieren, das heißt, überholte Einlagen sind herauszunehmen oder auszutauschen un...

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