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ASoK 12, Dezember 2010, Seite 467

Änderungen im Gleichbehandlungsrecht

Regelungsschwerpunkte der vorliegenden, im Ministerrat beschlossenen Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden (938 BlgNR 24. GP) sind die Verbesserung der Einkommenstransparenz in Umsetzung des nationalen Aktionsplanes über die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie die Erhöhung des Schutzniveaus gegen Diskriminierungen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Darüber hinaus sind Verbesserungen des materiellen Rechts und von Verfahrensvorschriften zur effektiveren Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorgesehen. Geplantes Inkrafttreten: . Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Folgende Neuregelungen sind besonders hervorzuheben:

Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes

Zur Verbesserung der Einkommenstransparenz werden in § 11a GlBG Unternehmen bestimmter Größe verpflichtet, alle zwei Jahre einen unternehmensbezogenen Einkommensbericht zu erstellen. Die Berichte haben anzugeben, wie viele Männer und wie viele Frauen in einer kollektivvertraglichen (bzw. betrieblichen) Verwendungsgruppe eingereiht sind. Anzugeb...

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