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ASoK 12, Dezember 2010, Seite 462

Sozialversicherungsrechtliche Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2011–2014

Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden (Teil des Budgetbegleitgesetzes 2011 bis 2014), 232/ME 24. GP.

Der Begutachtungsentwurf zum sozialversicherungsrechtlichen Teil des Budgetbegleitgesetzes 2011–2014 (BBG 2011–2014) enthält vor allem wesentliche Änderungen im Hinblick auf das Pensionsversicherungsrecht:

1. Die Regelungen zur „Hacklerpension“ für Jahrgänge bis 1953 (Männer) bzw. 1958 (Frauen) ändern sich – abgesehen von der starken Verteuerung eines zukünftigen Ausbildungszeitennachkaufs (siehe unten) – nicht. Für Männer, die nach 1953, bzw. für Frauen, die nach 1958 geboren sind, werden die Parameter für die „Hacklerpension“ aber geändert: Bei Männern tritt (an die Stelle von 60 Jahren für Jahrgänge bis 1953) ein Anfallsalter von 62 Lebensjahren, bei Frauen werden sowohl das Anfallsalter als auch die notwendige Anzahl von Beitragsmonaten schrittweise angehoben (vom 57. Lebensjahr und von 504 Beitragsmonaten für den Jahrgang 1959 bis zum 62. Lebensjahr und bis zu 540 Beitragsmonate für Geburtsta...

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