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ASoK 12, Dezember 2009, Seite 470

Zahlungen i. Z. m. der Beendigung von Dienstverhältnissen

; , 2006/08/0274; -G/07; , RV/0727-W/09; , RV/0481-G/09.

Zahlungen i. Z. m. der Beendigung von Dienstverhältnissen sind immer wieder Gegenstand der abgaben- und beitragsrechtlichen Rechtsprechung. Aktuelle Beispiele sind:

  • Bei einem gerichtlichen Vergleich über strittige Entgeltansprüche steht es den Vertragsparteien zwar durchaus frei, vorrangig beitragsfreie Ansprüche zu begleichen und auf beitragspflichtige Gehaltsbestandteile zu verzichten. Eine Widmung der Vergleichssumme als „freiwillige Abfertigung“ kann als „klassische“ Fehlbezeichnung aber nicht zur Beitragsfreiheit führen, wenn eine solche Abfertigung gar nicht strittig war.

  • S. 471 Eine Zahlung, die zur Einstellung eines Kündigungsanfechtungsverfahrens und nicht zur vergleichsweisen Abgeltung strittiger Entgeltansprüche (rückständiges Entgelt, Kündigungs- oder Urlaubsentschädigung) geleistet wird, stellt eine beitragsfreie Abgangsentschädigung gem. § 49 Abs. 3 Z 7 ASVG dar.

  • Eine anlässlich einer einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses gewährte aliquote Prämienzahlung kann nicht in eine freiwillige Abfertigung gem. § 67 Abs. 6 EStG umgedeutet werden. Es handelt sich vielmehr um einen sonstigen Bezug nac...

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