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iFamZ 5, Oktober 2022, Seite 242

Anspruch eines Kontaktberechtigten auf Verhinderung einer Wohnortverlegung des Kindes?

iFamZ 2022/172

§ 162 ABGB

Der (allein) Obsorgeberechtigte, dem die Pflege und Erziehung zukommt, hat das alleinige Recht, den Wohnort des Kindes zu bestimmen. § 162 ABGB umfasst auch den KJHT.

Mit Beschluss des BG Innere Stadt Wien vom wurde dem Wiener KJHT die gesamte Obsorge der 2013 geborenen K.B. übertragen. Der KJHT betraute die Pflegeeltern C.H. und H.W. mit der Pflege und Erziehung des Kindes. Seit der Trennung der Pflegeeltern im Jahr 2016 wohnt das Kind hauptsächlich bei der Pflegemutter.

Im Frühjahr 2021 trug sich die Pflegemutter mit dem Gedanken, mit dem Pflegekind – voraussichtlich im August 2021 – nach Lissabon zu übersiedeln. Der KJHT erklärte dazu, dass aus seiner Sicht unter gewissen Prämissen (Umsetzung eines großzügigen Kontaktrechts durch die Pflegemutter, Mittragen dieser Kontakte durch den Pflegevater) nichts gegen einen Umzug nach Portugal spreche.

Am beantragte der Pflegevater, zur Wahrung des Wohls des Kindes sowohl dem Jugendamt (gemeint: dem KJHT) als Obsorgeträger als auch der Pflegemutter aufzutragen, den Wohnsitz des Kindes nicht von Wien weg zu verlegen, in eventu, ihm die alleinige Obsorge über das Kind zu übertragen. Eine Übersiedlung nach Portugal widerspre...

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