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iFamZ 5, Oktober 2022, Seite 241

Wer bringt das Kind zu seinem Kontaktrecht?

iFamZ 2022/171

§ 187 ABGB

Grundsätzlich hat der kontaktberechtigte Elternteil das Kind von dessen ständigem Aufenthaltsort abzuholen und dorthin zurückzubringen. Besondere Umstände können aber Ausnahmen rechtfertigen, wobei vor allem wirtschaftliche und organiS. 242 satorische Faktoren, die eine Regelung praktikabel machen, zu berücksichtigen sind, etwa bei weiteren Entfernungen das Transportproblem und der damit verbundene Zeit- und Kostenaufwand sowie berufliche Rücksichten der Eltern.

Das Rekursgericht bestätigte den erstinstanzlichen Beschluss, mit dem dem Vater – bei vorläufiger Beibehaltung der gemeinsamen Obsorge der Eltern und hauptsächlicher Betreuung der Kinder im Haushalt der Mutter – vorläufig ein wöchentliches Kontaktrecht von Montag 9:00 Uhr bis Mittwoch 11:00 Uhr eingeräumt wurde, wobei die Kinder zu Beginn der Kontaktzeit vom Vater bei der Mutter und bei deren Ende von der Mutter beim Vater abzuholen sind.

Der OGH wies den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter wegen Fehlens einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung zurück.

2.4. Dass die Vorinstanzen dem – nach den Feststellungen in zumindest gleichem Maß wie die Mutter erziehungsfähigen – Vater (…) ein umfangreic...

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