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ASoK 12, Dezember 2002, Seite 424

OGH: Bauernsozialversicherung

Der Oberste Gerichtshof stellt gem. Art. 89 Abs. 2 B-VG (Art. 140 Abs. 1 B-VG) an den Verfassungsgerichtshof den Antrag, § 280 Abs. 2 Z 1 BSVG i. d. F. der 24. BSVG-Novelle (BGBl. I Nr. 101/2001) als verfassungswidrig aufzuheben. - (§ 280 Abs. 2 Z 1 BSVG, Art. 7 B-VG, Art. 2 StGG)

„Im Sinne dieser Judikatur bestehen begründete Bedenken gegen die Bestimmung des § 280 Abs. 2 Z 1 BSVG i. d. F. der 24. BSVG-Novelle wegen Verstoßes gegen das auch den Gesetzgeber bindende Gleichheitsgebot. Das erst am kundgemachte und über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr(!) rückwirkende Außer-Kraft-Treten der Bestimmung des § 255 Abs. 21 BSVG stellt einen Eingriff von erheblichem Gewicht dar. Dies wird am Beispiel der Klägerinnen deutlich, die im Vertrauen auf die Rechtslage einen Pensionsantrag gestellt haben, dem durch die erst nach der Entscheidung des Berufungsgerichtes geänderte Rechtslage plötzlich die Grundlage entzogen wurde. Dieser rückwirkende Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen stellt offenkundig einen Eingriff in die Rechtsposition der Klägerinnen von erheblichem Gewicht dar (vgl. VfSlg. 12.688), zumal mit der Inanspruchnahme einer vorzeitigen Alterspension in der Regel auch die Beendigung der bisherigen Erwerbstätigkeit verbunden ist (vgl. § 122 c Abs. 2 BSVG). Andererseits fehlt es nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes an triftigen Gründen, die...

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