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IRZ 12, Dezember 2020, Seite 534

IDW RS HFA 50 – neues Modul M3 zu IFRS 16

Bilanzierung von Mieterdarlehen aus Immobilienleasingverträgen

Julia Busch und Christian Zwirner

Im Rahmen seiner Facharbeit widmet sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) als Vertretung des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer nicht nur der Prüfungstätigkeit, sondern auch Auslegungsfragen in der Rechnungslegung. Dabei werden sowohl handelsrechtliche Fragestellungen als auch IFRS-Themen betrachtet und die aus der Facharbeit des IDW hervorgegangene Auffassung in den sog. Rechnungslegungsstandards (IDW RS) dargelegt. Im Zusammenhang mit IFRS-Fragestellungen hat das IDW den Modulstandard IDW RS HFA 50 geschaffen, um in einzelnen – jeweils in sich geschlossenen – Modulen innerhalb dieses Standards zu Einzelfragen der IFRS-Interpretation Stellung nehmen zu können. In den letzten Monaten wurden mehrere neue Module zu IFRS 16, IFRS 9 und IFRS 1 diskutiert und finalisiert. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über das im Mai 2020 verabschiedete und im Juni 2020 veröffentlichte Modul M3 zu IFRS 16.

1. IDW RS HFA 50 als Modulstandard zu Auslegungsfragen der internationalen Rechnungslegung

Als Modulstandard dient IDW RS HFA 50 der Interpretation von IFRS-Auslegungsfragen. Damit das IDW einzelne – zum Teil auch sehr spezifische – Fragestellungen flexibel und kur...

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