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ASoK 12, Dezember 1999, Seite 391

Abfertigung bei Altersteilzeit

Dr. Wolfgang Höfle

Abfertigung bei Altersteilzeit (§ 37 b AMSG, § 27 AlVG, § 67 Abs. 3 EStG)

in: AÖFV 247/1999 (= Ergänzung der LStR 1999, Rz. 1071)

Im Rahmen der Beschäftigungsförderung für ältere Arbeitnehmer wurde das BGBl. I Nr. 179/1999 beschlossen, worin neu „Altersteilzeitbeihilfen" geregelt sind (§ 37 b AMSG). Voraussetzung für die Förderung ist u. a., daß bei den betreffenden älteren Arbeitnehmern die Arbeitszeit auf die Hälfte verringert wird sowie die später allenfalls gebührende Abfertigung auf Basis der bisherigen (vollen) Arbeitszeit gewährt werden muß. Dieser volle Abfertigungsanspruch muß sich durch Kollektivvertrag, Betriebs- oder Einzelvereinbarung ergeben.

Mit der o. a. Änderung der LStR 1999 wird klargestellt, daß die später ausbezahlte Abfertigung auch dann als gesetzliche Abfertigung abgerechnet werden kann, wenn das volle Entgelt als Bemessungsgrundlage nur auf Basis einer Betriebs- oder Einzelvereinbarung sichergestellt wurde. Dies erscheint im Hinblick auf die vergleichbare Regelung in Rz. 1070 LStR 1999 sachgerecht (Begünstigung der Änderungskündigung / Änderung der Bezüge um 25%).

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Dr. Wolfgang Höfle ist Steuerberater in Wien und Vorsitzender ...
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