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iFamZ 2, April 2022, Seite 85

Scheidung wegen Verschuldens iZm dem Umfang der Beistandspflicht bei selbstverschuldeten Verletzungen mit schweren Dauerfolgen

iFamZ 2022/62

§§ 49, 60 EheG

Der Ausspruch, dass die Schuld eines Gatten gem § 60 Abs 2 EheG überwiegt, ist nach stRsp nur dann zulässig, wenn dessen Verschulden erheblich schwerer ist als das des anderen, also das Verschulden des anderen fast völlig in den Hintergrund tritt. Dabei kommt es nicht allein auf die Schwere der Verfehlung an sich, sondern auch darauf an, in welchem Umfang die Verfehlung zu der schließlich eingetretenen Zerrüttung der Ehe beigetragen hat.

Die Streitteile waren seit Juli 2013 verheiratet, ihrer Beziehung entstammen zwei Söhne. Im Juni 2016 verursachte der damals 34-jährige Beklagte auf dem Heimweg von einem Feuerwehrfest in alkoholisiertem Zustand auf regennasser Fahrbahn mit einem Moped, mit dem er keine Fahrpraxis hatte, einen Verkehrsunfall. Er erlitt schwerste Verletzungen an Becken und Wirbelsäule, die zunächst seine Mobilität völlig einschränkten, zu einer langfristigen Impotenz und zu einer dauerhaften Stuhl- und Harninkontinenz führten. Die damals 24-jährige Klägerin besuchte ihn täglich im Spital und regelmäßig in der Reha. Danach pflegte sie ihn zu Hause. Zusätzlich hatte sie ihren schwerkranken Bruder und ihre schwerkranke Mutter zu betreuen. Mit der...

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