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iFamZ 6, November 2007, Seite 284

Keine Anpassung von Vorschüssen nach § 4 Z 5 UVG auf Titelhöhe nach Titelschaffung

iFamZ 140/07

§ 4 Z 1 und 5 UVG; § 382a EO

Auch wenn aufgrund einer einstweiligen Verfügung nach § 382 a EO kein „unechter“ Titelvorschuss nach § 4 Z 5 UVG, sondern ein „echter“ Titelvorschuss nach § 4 Z 1 UVG gewährt wurde, ist eine rückwirkende Anpassung der Vorschüsse nach der Festsetzung des endgültigen Unterhalts im Titelverfahren auf die Titelhöhe ausgeschlossen. Bei der Festsetzung des endgültigen Unterhalts handelt es sich nicht um eine Titelerhöhung im Verhältnis zum vorläufigen Unterhalt, sondern um die Schaffung eines neuen Unterhaltstitels (Ablehnung der ggt Entscheidung 3 Ob 147/00i = SZ 73/127).

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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