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iFamZ 2, April 2022, Seite 74

Ausmaß der Kontakte zum vierjährigen Kind

iFamZ 2022/48

§ 110 AußStrG

Im Allgemeinen sind bei Kindern im Kindergartenalter häufigere, jedoch kürzere Kontakte zu bevorzugen, wobei zur Vermeidung einer Entfremdung in der Regel zwei Kontakte pro Monat als erforderlich angesehen werden.

Die unverheirateten Eltern der Minderjährigen trennten sich bereits vor ihrer Geburt. Die inzwischen vierjährige Minderjährige lebte von Beginn an bei ihrer allein obsorgeberechtigten Mutter. Beide Eltern haben eine schwierige Kindheit und Jugend hinter sich, die in psychischen Belastungen nachwirkt. Beide arbeiten mit verschiedenen Hilfsangeboten an ihren eigenen Defiziten, um ihrer Tochter das bestmögliche familiäre Umfeld bieten zu können.

Der Vater war seit der Geburt sehr fordernd hinsichtlich der Anzahl und des Ablaufs der Kontakte, sodass sich die Mutter an das Pflegschaftsgericht wandte. Mit dessen Hilfe konnten die Eltern die Kontaktregelung zunächst in Form eines Vergleichs selbst gestalten, wobei sie den Empfehlungen der Familiengerichtshilfe folgten. Sie weiteten das Kontaktrecht des Vaters mehrfach einvernehmlich aus, zuletzt hatte der Vater an einem Nachmittag pro Woche für fünf Stunden und alle 14 Tage zusätzlich einen Wochenendt...

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