Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
CFO aktuell 6, November 2018, Seite 250

Die Anti-BEPS-Richtlinie als „Regelungstsunami“

Für manche ein böses Erwachen? Action Required!

Gerhard Steiner

Als Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Steuern, zu Beginn des Jahres 2016 im Rahmen einer Pressekonferenz die Reaktion der EU-Kommission auf die BEPS-Initiative der OECD vorgestellt hat, wurde vielen Insidern rasch klar, dass die angekündigten Maßnahmen ohne Übertreibung zu einem „Steuertsunami“ führen werden. Das von der EU-Kommission präsentierte Maßnahmenpaket führte mittlerweile zu umfassenden Gesetzesänderungen, die im Rahmen der Umsetzung der Anti-BEPS-Richtlinie (Anti-Tax Avoidance Directive – ATAD) in allen EU-Staaten notwendig wurden. Die EU-Kommission hat sozusagen „Nägel mit Köpfen“ gemacht. Das Jahressteuergesetz 2018 (JStG2018) enthält bereits einige aufgrund der ATAD notwendig gewordenen „Reparaturen“. Für manche in der Richtlinie vorgeschlagenen Maßnahmen wurde vom österreichischen Gesetzgeber offensichtlich die Option einer späteren Umsetzung „gezogen“.

1. Wer hätte das gedacht? Die EU macht Nägel mit Köpfen!

Die ATAD verlangt von den nationalen Gesetzgebern der EU-Staaten ua folgende Maßnahmen zur Beschränkung steuerschädlicher Konzepte, die von international agierenden Unternehmen nach Ansicht der EU bzw der OECD zur Steuervermeidung regelmäßig genutzt wurden:

Allgem...

Daten werden geladen...